Wir sind das Landratsamt Freising und organisieren als zentrales Verwaltungsorgan des Landkreises Freising das öffentliche Leben in unserer Heimat. In unseren mehr als 35 Sachgebieten und Ämtern sind unsere rund 950 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis und ihre Anliegen da. Neben vielen anderen wichtigen Themen liegen die Bereiche Gesundheitsversorgung, Jugend- und Familienhilfe, Asyl, Umwelt und Verkehr in unserem Verantwortungsbereich. Mit vollem Einsatz sorgen wir täglich dafür, dass sich unser Landkreis weiterentwickeln kann und für die Herausforderungen der Zukunft gut aufgestellt ist.
Sie übernehmen eigenverantwortlich die Prüfung und Bearbeitung von Anträgen auf ambulante, teilstationäre oder stationäre Hilfen zur Erziehung §27 SGB VIII.
Zu Ihrem Zuständigkeitsbereich gehören die Erstellung und Fortschreibung des Hilfeplanverfahrens nach § 36 SGBVIII für alle Fälle von Hilfen zur Erziehung.
Sie unterstützen die Mitarbeiter/innen bei der Wahrnehmung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII.
Darüber hinaus vernetzen sie Kinder, Jugendliche und deren Familie mit dem relevanten Umfeld, nachdem eine fallbezogene und fallübergreifende Beratung stattgefunden hat.
Ausländische Berufsabschlüsse können nur berücksichtigt werden, wenn Sie einen offiziellen Nachweis über die Gleichwertigkeit beifügen. Die hierfür zuständige Stelle finden Sie unter: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de.
Wir begrüßen Bewerbungen von allen Interessierten, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder geschlechtlicher Identität. Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Unsere Hinweise zum Bewerberdatenschutz finden Sie hier.